Was ist die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft?

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) überträgt die Pflicht zur USt-Abführung vom Verkäufer auf den Käufer — häufig bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen innerhalb der EU angewendet.

Nach der Standardregel der Umsatzsteuer erhebt ein Verkäufer USt auf steuerpflichtige Lieferungen und führt sie an die Steuerbehörde ab. Der Reverse-Charge-Mechanismus kehrt dies um: Der Käufer — nicht der Verkäufer — erklärt die USt direkt in seiner eigenen Umsatzsteuervoranmeldung. Der Verkäufer stellt die Rechnung ohne USt aus, mit einem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, und der Käufer berechnet die USt selbst zum geltenden lokalen Satz.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft wird häufig bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen innerhalb der EU angewendet. Wenn ein USt-registriertes Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat Dienstleistungen an ein USt-registriertes Unternehmen in einem anderen erbringt, verschieben die Leistungsortregeln nach Artikel 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie die Leistung in das Land des Käufers, mit Anwendung des Reverse Charge. Der Käufer erklärt die USt (Umsatzsteuer) und zieht sie gleichzeitig als Vorsteuer ab — was in den meisten Fällen zu einer Netto-USt von null für den Käufer führt.

Inländische Reverse-Charge-Regeln existieren auch in vielen Ländern für bestimmte Sektoren wie Bauwesen, Energiegrosshandel, Mobiltelefone und Schrott, um USt-Betrug in Lieferketten zu bekämpfen, die für Karussellbetrug anfällig sind.

Auf einer Rechnung mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft sollten Sie keinen USt-Betrag oder -Satz ausweisen. Fügen Sie stattdessen einen Hinweis wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Innergemeinschaftliche Leistung — Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ zusammen mit der USt-ID des Kunden ein. Wenn Sie die EU-USt-ID eines Kunden in Invotify validieren, gibt VIES den Registrierungsstatus zurück; kombiniert mit Doppelsteuerfeldern können Sie Nullsteuerzeilen erfassen und die Grundlage für die Steuerschuldnerschaft im Notizenblock vermerken.

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