Stand Juni 2026: Rumänien hat eines der striktesten E-Rechnungsregime der EU. Die inländische B2B-E-Rechnung über die Plattform RO e-Factura ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend (mit voller Durchsetzung ab dem 1. Juli 2024), die B2C-Meldung seit dem 1. Januar 2025, und weitere Meldepflichten traten im Januar 2026 in Kraft. Rechnungen verwenden die RO_CIUS-Spezifikation (UBL 2.1 / CII) und müssen innerhalb von fünf Kalendertagen an das System übermittelt werden. Bestätigen Sie Ihre genauen Pflichten und Fristen bei ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală).


Rumänien betreibt eine Clearance-artige Pflicht über die staatliche Plattform RO e-Factura, die über das SPV (Spațiul Privat Virtual) im ANAF-Portal zugänglich ist. Die inländische B2B-E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2024 und B2C seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend; Rechnungen müssen in der RO_CIUS-Spezifikation (aufgebaut auf UBL 2.1 / CII, EN 16931) ausgestellt und innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ausstellung an ANAF übermittelt werden. Dies ist eine starke, vollständig aktive Pflicht — kein künftiger Vorschlag —, daher ist strukturierte Ausgabe für alle unerlässlich, die in Rumänien handeln.
Rumäniens RO_CIUS basiert auf UBL 2.1, was genau das ist, was der Pro-E-Rechnungs-Export von Invotify exportiert — saubere, EN-16931-konforme strukturierte UBL-2.1-Dateien (und Peppol BIS 3.0). Das gibt Ihnen das richtige Ausgangsformat, um es über Ihren Zugangspunkt oder Buchhalter in den RO-e-Factura-/SPV-Übermittlungsablauf einzuspeisen, statt ein Ad-hoc-PDF in Form zu ringen. Invotify bietet nur standardbasierten Export; der finale SPV-Upload und die RO_CIUS-spezifische Validierung werden von Ihrem e-Factura-Übermittlungskanal abgeschlossen. Der E-Rechnungs-Export ist eine kostenpflichtige Pro-Funktion.
Ja. Die inländische B2B-E-Rechnung über die Plattform RO e-Factura ist seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend, mit voller Durchsetzung ab dem 1. Juli 2024. Die B2C-Meldung folgte am 1. Januar 2025. Dies ist eine aktive, durchgesetzte Pflicht — bestätigen Sie Ihren konkreten Geltungsbereich und etwaige Schwellenwerte bei ANAF.
Rechnungen müssen der RO_CIUS (Romanian Core Invoicing Usage Specification) folgen, die auf UBL 2.1 / CII und dem europäischen Standard EN 16931 aufbaut. Invotify Pro exportiert EN-16931-konformes UBL 2.1 und Peppol BIS 3.0 und gibt Ihnen damit einen kompatiblen strukturierten Ausgangspunkt für die RO_CIUS-Übermittlung.
Das SPV (Spațiul Privat Virtual) ist Ihr privater Posteingang im ANAF-Portal, und RO e-Factura ist die zentrale Plattform, auf der Rechnungen freigegeben und Empfängern bereitgestellt werden. Rechnungen müssen innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ausstellung übermittelt werden. Invotify erzeugt die strukturierte Datei; die eigentliche SPV-Übertragung übernimmt Ihr e-Factura-Zugangspunkt oder Ihre Buchhaltungssoftware.
Nein. Invotify bietet standardbasierten Export — UBL 2.1 und Peppol BIS 3.0 —, keine direkte Verbindung zum SPV. Sie übergeben die konforme Datei Ihrem RO-e-Factura-Übermittlungskanal, Zugangspunkt oder Buchhalter für den finalen Upload und das ANAF-Clearing. So bleibt Ihre Ausgabe portabel und anbieterübergreifend interoperabel.
Die B2C-Transaktionsmeldung in RO e-Factura wurde ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend, und zusätzliche inländische Meldepflichten traten im Januar 2026 in Kraft. Das Regime verschärft sich weiter, daher prüfen Sie die aktuellen Regeln und Fristen vor jeder Meldeperiode bei ANAF.
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