Stand Juni 2026: Unternehmen mit Umsatz über 200 Mio. PLN müssen KSeF ab Februar 2026 nutzen; alle anderen Unternehmen ab April 2026; Kleinunternehmen und befreite Einheiten ab Januar 2027. Aktuelle Fristen beim Ministerstwo Finansów bestätigen.
Polens KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist eine zentrale staatliche Rechnungsplattform, die vorschreibt, dass alle inländischen B2B-Rechnungen über das System ausgestellt werden. KSeF verwendet ein proprietäres polnisches XML-Schema (FA(2)) auf Basis der EU-Norm EN 16931. Nach Ausstellung über KSeF erhalten Rechnungen eine eindeutige KSeF-Nummer als Empfangsbestätigung. Die Pflicht wird ab Februar 2026 stufenweise eingeführt; alle USt-registrierten Unternehmen müssen bis April 2026 entsprechen, Kleinunternehmer und befreite Steuerpflichtige bis Januar 2027.
Polens KSeF erfordert das proprietäre FA(2) XML-Format, das von Invotify nicht direkt exportiert wird. Invotify Pro exportiert UBL 2.1 — den internationalen Standard, der EN 16931 am nächsten kommt — was für grenzüberschreitende Rechnungen und für Unternehmen nützlich ist, die eine Middleware oder einen Dienstleister zur Konvertierung in FA(2) für die KSeF-Einreichung einsetzen. Für direkte KSeF-Einreichungen wird eine dedizierte KSeF-Integration oder ein Dienstleister ergänzend zu Invotify empfohlen. E-Rechnung ist eine Pro-Funktion.
KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist Polens verpflichtende nationale E-Rechnungsplattform. Jede inländische B2B-Rechnung muss über KSeF ausgestellt werden, das eine eindeutige KSeF-Nummer als Empfangsbestätigung vergibt. KSeF verwendet ein proprietäres FA(2) XML-Schema, abgeleitet von der EU-Norm EN 16931. Unternehmen greifen per dedizierter Buchhaltungssoftware, API-Integration oder Dienstleister auf KSeF zu.
Nicht direkt. Invotify Pro exportiert UBL 2.1 — den internationalen Standard, der EN 16931 am engsten entspricht — aber nicht Polens proprietäres FA(2) XML-Schema, das KSeF erfordert. Für die KSeF-Einreichung benötigen Sie eine dedizierte KSeF-Integration, Buchhaltungssoftware oder einen Dienstleister, der UBL 2.1 in FA(2) konvertieren kann. Invotifys UBL 2.1-Export ist für grenzüberschreitende Rechnungen und als Ausgangspunkt für Konvertierungsworkflows geeignet.
Stand Juni 2026: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 200 Mio. PLN müssen KSeF ab Februar 2026 nutzen. Alle anderen USt-registrierten Unternehmen müssen ab April 2026 entsprechen. Kleinunternehmer und USt-befreite Einheiten haben bis Januar 2027 Zeit. Genaue Fristen beim Ministerstwo Finansów oder der Krajowa Administracja Skarbowa (KAS) bestätigen.
Erstellen Sie eine professionelle Rechnung in weniger als einer Minute. Keine Designkenntnisse erforderlich.