Stand Juni 2026: Unternehmen mit einem Umsatz über 200 Mio. PLN müssen KSeF ab Februar 2026 nutzen; alle übrigen Unternehmen ab April 2026; Kleinunternehmer und steuerbefreite Einrichtungen ab Januar 2027. Bestätigen Sie die aktuellen Fristen beim Ministerstwo Finansów.


Polens KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist eine zentrale staatliche Rechnungsplattform, die verlangt, dass alle inländischen B2B-Rechnungen über das System ausgestellt werden. KSeF verwendet ein proprietäres polnisches XML-Schema (FA(2)), das auf der EU-Norm EN 16931 basiert. Nach der Ausstellung über KSeF erhalten Rechnungen eine eindeutige KSeF-Nummer, die als Zustellbestätigung dient. Die Pflicht wird ab Februar 2026 in Stufen eingeführt, wobei alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen ab April 2026 und Klein-/steuerbefreite Steuerzahler ab Januar 2027 nachkommen müssen.
Polens KSeF erfordert das proprietäre FA(2)-XML-Format, das von Invotify nicht direkt exportiert wird. Invotify Pro exportiert UBL 2.1 — den am ehesten an EN 16931 angelehnten internationalen Standard —, der für die grenzüberschreitende Rechnungsstellung nützlich ist sowie für Unternehmen, die eine Middleware oder einen Dienstleister einsetzen, um für die KSeF-Übermittlung in FA(2) zu konvertieren. Für direkte KSeF-Übermittlungen wird neben Invotify eine dedizierte KSeF-Integration oder ein Dienstleister empfohlen. E-Rechnung ist eine Pro-Funktion.
KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist Polens verpflichtende nationale E-Rechnungsplattform. Jede inländische B2B-Rechnung muss über KSeF ausgestellt werden, das eine eindeutige KSeF-Nummer zur Empfangsbestätigung vergibt. KSeF verwendet ein proprietäres FA(2)-XML-Schema, das von der EU-Norm EN 16931 abgeleitet ist. Unternehmen greifen über dedizierte Buchhaltungssoftware, eine API-Integration oder einen Dienstleister auf KSeF zu.
Nicht direkt. Invotify Pro exportiert UBL 2.1 — den am engsten an EN 16931 angelehnten internationalen Standard —, jedoch nicht das von KSeF geforderte proprietäre polnische FA(2)-XML-Schema. Für die KSeF-Übermittlung benötigen Sie eine dedizierte KSeF-Integration, Buchhaltungssoftware oder einen Dienstleister, der UBL 2.1 in FA(2) konvertieren kann. Der UBL-2.1-Export von Invotify ist für die grenzüberschreitende Rechnungsstellung und als Ausgangspunkt für Konvertierungsabläufe nützlich.
Stand Juni 2026: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 200 Mio. PLN müssen KSeF ab Februar 2026 nutzen. Alle übrigen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen müssen ab April 2026 nachkommen. Kleinunternehmer und umsatzsteuerbefreite Einrichtungen haben bis Januar 2027 Zeit. Bestätigen Sie die genauen Fristen beim Ministerstwo Finansów oder der Krajowa Administracja Skarbowa (KAS).
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