E-Rechnung in Norwegen — EHF & Peppol

Stand Juni 2026: Die B2G-E-Rechnung ist seit April 2019 verpflichtend (EHF / Peppol BIS über das Peppol-Netzwerk). Eine B2B-Pflicht gibt es noch nicht, doch das Finanzministerium hat die Steuerverwaltung gebeten, eine solche zu prüfen. Bestätigen Sie die aktuellen Regeln bei DFØ (der Agentur für öffentliches und finanzielles Management).

Die norwegische Pflicht

Norwegen, ein EWR-Land, schreibt die elektronische Rechnungsstellung für den öffentlichen Sektor (B2G) seit dem 2. April 2019 vor: Alle zentralen und lokalen öffentlichen Stellen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten, die dem EU-Standard EN 16931 entsprechen, umgesetzt über die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen. Norwegen verwendet seine nationale EHF-Spezifikation (Elektronisk Handelsformat) neben Peppol BIS Billing 3.0, beide auf UBL aufgebaut und über das Peppol-Netzwerk ausgetauscht. Es gibt heute keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht, obwohl die B2B-E-Rechnung im EHF-Format freiwillig, verbreitet und gut etabliert ist. Das Finanzministerium hat die Steuerverwaltung (Skatteetaten) damit beauftragt, eine künftige B2B-Pflicht nach dänischem Vorbild zu prüfen — doch eine Pflicht wurde noch nicht erlassen.

Wie Invotify hilft

Norwegens EHF-Format ist ein UBL-basiertes Peppol-CIUS, sodass die Standards, die Invotify Pro bereits exportiert — Peppol BIS 3.0 und UBL 2.1 —, direkt mit dem übereinstimmen, was norwegische öffentliche Stellen und Unternehmen über das Peppol-Netzwerk akzeptieren. Sie erzeugen die strukturierte Rechnung in Invotify und senden sie über Ihren Peppol-Zugangspunkt. Invotify erzeugt die standardkonforme Datei; die Übertragung erfolgt über Peppol. Die E-Rechnung ist eine Pro-Funktion.

  • Peppol BIS 3.0
  • UBL 2.1

E-Rechnung in Norwegen —
Häufig gestellte Fragen

Q01

Ist die B2B-E-Rechnung in Norwegen verpflichtend?

Noch nicht. Die E-Rechnung ist für Rechnungen an öffentliche Stellen (B2G) verpflichtend und das seit April 2019. Für B2B gibt es derzeit keine Pflicht — sie ist freiwillig, im EHF-Format aber sehr verbreitet. Das Finanzministerium hat die Steuerverwaltung gebeten, eine künftige B2B-Pflicht zu prüfen, doch nichts wurde erlassen. Bestätigen Sie den aktuellen Stand bei DFØ.

Q02

Was ist EHF und wie verhält es sich zu Peppol?

EHF (Elektronisk Handelsformat) ist Norwegens nationale E-Rechnungsspezifikation. Es ist ein CIUS (ein lokalisiertes Profil) von Peppol BIS Billing, auf UBL-Syntax aufgebaut und über das Peppol-Netzwerk ausgetauscht. Da EHF und Peppol BIS dieselbe UBL-Grundlage teilen, stimmen die Peppol-BIS-3.0- und UBL-2.1-Dateien, die Invotify Pro exportiert, mit dem überein, was norwegische Empfänger erwarten.

Q03

Wird Norwegen die B2B-E-Rechnung künftig vorschreiben?

Das wird geprüft. Das norwegische Finanzministerium hat die Steuerverwaltung (Skatteetaten) gebeten, eine verpflichtende B2B-E-Rechnungspflicht nach dänischem Vorbild zu bewerten. Stand Juni 2026 ist keine Pflicht in Kraft und kein festes Datum gesetzt. Norwegische Unternehmen nutzen EHF bereits freiwillig, daher ist die Erstellung standardbasierter E-Rechnungen jetzt ein sinnvoller Vorsprung. Bestätigen Sie den Zeitplan bei DFØ.

Q04

Wie passt Invotify zur norwegischen E-Rechnung?

Invotify Pro exportiert Peppol BIS 3.0 und UBL 2.1 — die Standards, auf denen Norwegens EHF-Format basiert —, sodass Sie eine öffentliche Stelle oder ein Unternehmen, das EHF/Peppol akzeptiert, in Rechnung stellen können. Sie erzeugen die Datei in Invotify und liefern sie über Ihren Peppol-Zugangspunkt aus. Der Export ist Teil des Pro-Plans.

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