E-Rechnung in Malta — Peppol-ready vor der Pflicht

Stand Juni 2026: keine B2B-E-Rechnungspflicht; B2G läuft über Peppol (öffentliche Stellen müssen EN-16931-konforme E-Rechnungen annehmen), und eine schrittweise B2B-Einführung sowie eine digitale Echtzeit-Meldung sind im Vorfeld des EU-ViDA-Zeitplans geplant. Bestätigen Sie die aktuellen Regeln bei der maltesischen Steuer- und Zollverwaltung (MTCA, ehemals Commissioner for Revenue).

Ist die E-Rechnung in Malta verpflichtend?

Nein. Malta hat noch keine allgemeine B2B-E-Rechnungspflicht. Im B2G-Bereich müssen öffentliche Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen und über das Peppol-Netzwerk ausgetauscht werden; Lieferanten sind jedoch nicht gezwungen, sie zu versenden. Malta hat in seinen Vorbudgetplänen einen schrittweisen Übergang zur B2B-E-Rechnung und zur digitalen Echtzeit-Meldung angekündigt und richtet sich damit an den EU-Reformen „VAT in the Digital Age“ (ViDA) aus, die voraussichtlich um 2030 eine verpflichtende innergemeinschaftliche B2B-E-Rechnung und -Meldung bringen werden. Derzeit ist die strukturierte E-Rechnung in Malta freiwillig und beruht auf gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Parteien.

Wie Invotify hilft

Der Pro-Plan von Invotify erzeugt bereits genau die Formate, auf die Malta heute setzt und morgen setzen wird. Unser standardbasierter E-Rechnungs-Export gibt Peppol BIS 3.0, UBL 2.1 und CII aus (deckt XRechnung und Factur-X ab) — so können Sie EN-16931-konforme Rechnungen schon jetzt über Peppol an maltesische öffentliche Stellen senden, reibungslos mit EU-Partnern handeln, die bereits strukturierte Rechnungen verlangen, und in dem Moment bereit sein, in dem eine maltesische B2B-Pflicht oder die ViDA-Meldung in Kraft tritt. Keine Neuaufstellung, kein Hektik: Pro aktivieren, Format wählen und exportieren.

  • Peppol BIS 3.0
  • UBL 2.1

E-Rechnung in Malta —
Häufig gestellte Fragen

Q01

Ist die B2B-E-Rechnung in Malta 2026 verpflichtend?

Nein. Stand Juni 2026 gibt es in Malta keine verpflichtende B2B-E-Rechnungspflicht. Unternehmen können strukturierte elektronische Rechnungen freiwillig austauschen, wenn beide Parteien einverstanden sind. Bestätigen Sie die aktuelle Lage stets bei der maltesischen Steuer- und Zollverwaltung.

Q02

Wie sieht es mit der Rechnungsstellung an die maltesische Regierung (B2G) aus?

Maltesische öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen, in der Regel über das Peppol-Netzwerk. Lieferanten werden ermutigt — aber im Allgemeinen nicht gezwungen —, sie auszustellen. Der Pro-E-Rechnungs-Export von Invotify erzeugt genau dafür Peppol BIS 3.0 und UBL 2.1.

Q03

Welches E-Rechnungsformat verwendet Malta?

Malta hat den europäischen Standard EN 16931 übernommen und verwendet Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) ohne nationale Erweiterungen. Invotify exportiert im Pro-Plan Peppol BIS 3.0 und UBL 2.1, sodass Ihre Rechnungen das maltesische Profil von Haus aus erfüllen.

Q04

Wann wird Malta die B2B-E-Rechnung vorschreiben?

Ein festes B2B-Datum steht noch nicht fest. Malta hat einen schrittweisen Ansatz für E-Rechnung und digitale Echtzeit-Meldung skizziert, der voraussichtlich mit den EU-ViDA-Reformen zusammenlaufen wird (verpflichtende innergemeinschaftliche B2B-E-Rechnung und -Meldung um 2030). Bestätigen Sie den Zeitplan bei der maltesischen Steuer- und Zollverwaltung.

Q05

Kann Invotify mir helfen, mich jetzt vorzubereiten?

Ja. Der Pro-Plan von Invotify exportiert heute schon Peppol BIS 3.0, UBL 2.1 und CII, sodass Sie maltesische öffentliche Stellen und EU-Partner sofort in konformen Formaten in Rechnung stellen und eine Last-Minute-Migration vermeiden können, wenn eine B2B-Pflicht oder die ViDA-Meldung kommt.

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