E-Rechnung in Deutschland — XRechnung & Factur-X

Stand Juni 2026: Empfangsbereitschaft ab Januar 2025; große Unternehmen müssen ab Januar 2027 senden; alle B2B-Unternehmen ab Januar 2028. Bestätigen Sie die aktuellen Fristen beim BMF.

Die deutsche Pflicht

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz (März 2024). Ab Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Die Sendepflicht folgt in Stufen: große Unternehmen (Umsatz über dem Schwellenwert) ab Januar 2027; alle übrigen inländischen B2B-Transaktionen ab Januar 2028. Die Pflicht gilt für inländische B2B-Rechnungen; grenzüberschreitende und B2C-Rechnungen fallen nicht darunter.

Wie Invotify hilft

Invotify Pro exportiert CII-XML-Dateien (Cross Industry Invoice), die mit XRechnung (dem deutschen CIUS der EN 16931) und Factur-X/ZUGFeRD (dem hybriden PDF+XML-Format) konform sind. Deutschland hat keine einheitliche vorgeschriebene Übermittlungsplattform — Sie können Ihre E-Rechnung direkt oder über einen Dienstleister zustellen. Invotify erzeugt die Datei; Sie wählen den Zustellungsweg. E-Rechnung ist eine Pro-Funktion.

  • XRechnung
  • ZUGFeRD / Factur-X (CII)
  • Peppol BIS 3.0

E-Rechnung in Deutschland —
Häufig gestellte Fragen

Q01

Welche Formate werden in Deutschland als E-Rechnung akzeptiert?

Deutschland akzeptiert strukturierte E-Rechnungen, die der EU-Norm EN 16931 entsprechen. Die beiden gängigsten Formate sind XRechnung (ein CII-basierter deutscher CIUS) und Factur-X/ZUGFeRD (ein hybrides PDF+XML-Format, das ebenfalls CII verwendet). Peppol BIS 3.0 (UBL-basiert) wird ebenfalls akzeptiert. Invotify Pro exportiert CII (deckt XRechnung und Factur-X ab) und Peppol BIS 3.0.

Q02

Wann beginnt die Sendepflicht für die E-Rechnung in Deutschland?

Stand Juni 2026: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € müssen ab Januar 2027 strukturierte E-Rechnungen senden. Alle übrigen inländischen B2B-Unternehmen müssen ab Januar 2028 nachkommen. Ab Januar 2025 müssen bereits alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Fristen können sich ändern — prüfen Sie dies beim Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Q03

Schreibt Deutschland eine bestimmte Übermittlungsplattform vor?

Nein. Anders als Frankreich (Chorus Pro) oder Polen (KSeF) schreibt Deutschland keine einheitliche zentrale Plattform für die B2B-E-Rechnung vor. Unternehmen können ihren eigenen Zustellungsweg wählen: direkter E-Mail-Austausch, ein Dienstleister oder ein Peppol-Zugangspunkt. Invotify erzeugt die XRechnung- oder Factur-X-Datei; die Zustellmethode liegt bei Ihnen.

Q04

Ist Factur-X dasselbe wie ZUGFeRD?

Im Wesentlichen ja. ZUGFeRD ist die deutsche Bezeichnung; Factur-X ist die französische Bezeichnung für dasselbe hybride PDF+XML-Format, das eine CII-XML-Rechnung in ein sichtbares PDF einbettet. Beide werden in Deutschland und Frankreich akzeptiert. Der CII-Export von Invotify Pro deckt die maschinenlesbare XML-Komponente ab, die in beiden verwendet wird.

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