Stand Juni 2026: alle Unternehmen müssen ab September 2026 strukturierte E-Rechnungen empfangen können; Groß- und mittelgroße Unternehmen müssen ab September 2026 senden; KMU ab September 2027. Aktuelle Fristen bei der DGFiP bestätigen.
Frankreichs B2B-E-Rechnungsreform wird von der DGFiP (Direction Générale des Finances Publiques) überwacht. Die Reform verpflichtet alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen in Frankreich, strukturierte E-Rechnungen über ein akkreditiertes Plattformnetzwerk auszutauschen. Die akzeptierten Formate sind Factur-X, UBL 2.1 und CII. B2G-Rechnungen laufen bereits über Chorus Pro; B2B-Transaktionen werden über akkreditierte Plateformes Agréées (PA) abgewickelt. Eine stufenweise Einführung beginnt im September 2026 für größere Unternehmen und im September 2027 für KMU.
Invotify Pro exportiert Factur-X (CII-basiertes hybrides PDF+XML), UBL 2.1 und Peppol BIS 3.0 — alle drei Formate, die unter dem französischen Mandat akzeptiert werden. Für B2G-Rechnungen ist Chorus Pro das Einreichungsportal; für B2B ist eine akkreditierte Plateforme Agréée erforderlich. Invotify erzeugt die strukturierte Datei; die Einreichung bei Chorus Pro oder einer PA übernimmt Ihr Anbieter. E-Rechnung ist eine Pro-Funktion.
Frankreich akzeptiert im Rahmen seiner Reform drei strukturierte Formate: Factur-X (ein hybrides PDF+XML mit CII-Syntax), UBL 2.1 und CII. Alle drei müssen der EU-Norm EN 16931 entsprechen. Invotify Pro exportiert alle drei. PDFs ohne eingebettetes XML gelten nicht als konforme strukturierte E-Rechnungen.
Chorus Pro ist Frankreichs bestehendes B2G-E-Rechnungsportal (Business-to-Government), das für Rechnungen an französische öffentliche Stellen vorgeschrieben ist. Für B2B-Pflichten ab 2026–2027 müssen Rechnungen über eine akkreditierte Plateforme Agréée (PA) und nicht direkt über Chorus Pro laufen. Invotify erstellt die strukturierte Rechnungsdatei; Ihre akkreditierte Plattform oder Ihr Dienstleister übernimmt die Einreichung.
Stand Juni 2026: Großunternehmen (Umsatz > 1,5 Mrd. € oder Belegschaft > 5.000) und mittelgroße Unternehmen (Umsatz > 250 Mio. € oder Belegschaft > 250) müssen ab September 2026 strukturierte E-Rechnungen senden und empfangen. KMU und Kleinstunternehmen müssen ab September 2027 senden. Alle Unternehmen müssen ab September 2026 empfangsbereit sein. Fristen bei der DGFiP bestätigen.
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